Zwangslizenz

Zwangslizenz
1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht: Kann an einem  Patent (§ 24 PatG) und  Gebrauchsmuster (§ 20 GebrMG) zu Gunsten eines Dritten eingeräumt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und sich der Patentinhaber weigert, die Benutzung des Patents gegen angemessene Vergütung und Sicherheitsleistung zu gestatten. Die Z. ist eine einfache, keine ausschließliche Lizenz, und hindert den Rechtsinhaber daher nicht an der eigenen Verwertung der  Erfindung. Verfahren: Klage vor dem  Bundespatentgericht (BPatG), Erteilung durch Urteil.
- Ende: Mit Verfall des Patents, z.B. durch Nichtzahlung der Jahresgebühren, Verzicht, Ablauf der Schutzdauer. Nach § 12 SSchG kann das  Bundessortenamt im öffentlichen Interesse Dritten ein Zwangsnutzungsrecht unter Festsetzung der Bedingungen und der an den Rechtsinhaber zu zahlenden Vergütung einräumen. Die Ausübung einer Zwangslizenz durch den Lizenznehmer erschöpft die Rechte des Rechtsinhabers aus parallelen ausländischen Schutzrechten nicht (vgl. Art. 45  Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ),  Erschöpfung). – 2. Urheberrecht: Anspruch eines Herstellers von Tonträgern gegen den Urheber eines Musikwerks auf Einräumung eines Nutzungsrechts zu angemessenen Bedingungen, wenn der Urheber einem anderen Hersteller von Tonträgern schon ein Nutzungsrecht eingeräumt hat; der Anspruch besteht nicht, wenn die Rechte von einer  Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, da diese Werke der Schallplattenindustrie ohnehin über den Abschlusszwang (§ 11 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) zur Verfügung stehen (§ 42a UrhG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zwangslizenz — Als Zwangslizenz wird eine staatlich angeordnete Beschränkung der Wirkung eines Schutzrechts bezeichnet. Eine solche Beschränkung hat zur Folge, dass der Eigentümer des Schutzrechts seine daraus entstehenden Vorrechte nicht oder nur eingeschränkt …   Deutsch Wikipedia

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  • Zwangslizenz — Zwạngs|li|zenz …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Lizenznehmer — Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Lizenz, für Informationen über die slowakische Stadt mit dem deutschen Namen Lizenz, siehe Lučenec. Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Lizenzschutz — Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Lizenz, für Informationen über die slowakische Stadt mit dem deutschen Namen Lizenz, siehe Lučenec. Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Lizenzvergabe — Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Lizenz, für Informationen über die slowakische Stadt mit dem deutschen Namen Lizenz, siehe Lučenec. Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder… …   Deutsch Wikipedia

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